Waffenschein
Das Rathaus nimmt Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG) entgegen für
- Waffenbesitzkarte (WBK) zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schußwaffen (§28 WaffG)
- Waffenbesitzkarte als Sportschütze
- Waffenbesitzkarte als Waffensammler oder Sachverständiger
- Munitionserwerbschein
- Waffenschein/ Verlängerung
- Erteilung / Änderung / Ergänzung einer Waffenbesitzkarte / zum Munitionserwerb
- Für den Erwerb von Schwarzpulver ist der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) zu beantragen
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis über die Sachkundeprüfung zur Handhabung einer Waffe
- Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einem Schützenverein
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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Manfred Wallner Tel.: (0 94 51) 93 02-16 Rathaus, Zimmer 9 M.Wallner@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |