Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb des Marktes Schierling umgezogen sind, sind sie verpflichtet, dies innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro des Rathauses zu melden.
Wichtige Vorbereitungen können Sie aber auch hier bereits treffen:
Bürgerservice-Portal Schierling - Umzug innerhalb des Marktes
Die Rechtslage lässt aktuell noch nicht zu, dass die Änderung Ihrer Anschrift ausschließlich elektronisch an die Meldebehörde übermittelt wird. Sie können Ihre Angaben eintragen und das ausgefüllte Meldeformular ausdrucken. Schicken Sie das unterschriebene Meldeformular anschließend per Post an die Meldebehörde des Marktes Schierling.
Ihre eingegebenen Daten werden zusätzlich elektronisch an die Meldebehörde übermittelt. Dies bietet den Vorteil, dass die Meldebehörde vorab Ihre Daten überprüfen und bei Bedarf mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Die Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie anschließend bei der Meldebehörde in Ihren Ausweis eintragen lassen.
Seit dem 01.11.2015 müssen Sie als Nachweis auch eine Bestätigung des Vermieters bei der Meldebehörde vorlegen. Bei fehlender Wohnungsgeberbestätigung kann keine Bearbeitung der Meldung erfolgen.
Kosten: Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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Laura Spiller Tel.: (0 94 51) 93 02-22 Bürgerbüro, Zi. 5 L.Spiller@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |