Herstellungsbeiträge

Der Markt Schierling betreibt eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und versorgt damit die Gemeindeteile Schierling, Mannsdorf, Unter- und Oberlaichling. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Markt Beiträge. Diese betragen:

für die Grundstücksfläche     0,83 €/qm,
für die Geschoßfläche 3,90 €/qm.

Ebenso betreibt der Markt eine Entwässerungseinrichtung. An die öffentliche Entwässerungseinrichtung sind alle Gemeindeteile angeschlossen. Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhebt der Markt Beiträge. Diese betragen:

für die Grundstücksfläche      3,32 €/qm,
für die Geschoßfläche 12,83 €/qm.

Für alle Beiträge gilt:
Die Geschoßfläche wird sowohl bei der Wasserversorgungseinrichtung als auch bei der Entwässerungseinrichtung nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen ermittelt. Die Kellergeschosse werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die betreffende Einrichtung auslösen oder die an diese nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen.

Die jeweiligen Herstellungsbeiträge werden einmalig festgesetzt und erhoben. Werden auf dem betreffenden Grundstück später Erweiterungen (bzgl. Grundstücks- bzw. Geschoßfläche) vorgenommen, entsteht für diese Maßnahme die Beitragspflicht mit Abschluss dieser Maßnahme.

Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Adresse:
Martina Böhm
Tel.: (0 94 51) 93 02-11
Rathaus, Zimmer Nr. 10
m.boehm@schierling.de
Mo–Mi 7.30–12.00 Uhr
Do 7.30–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Markt Schierling
Rathausplatz 1
 
84069 Schierling