Gewerberecht
- Gewerbe-Anmeldungen, -Abmeldungen und -Ummeldungen
- Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
- Vereinsveranstaltungen
- Maklererlaubnis
Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde nach § 14 GewO gleichzeitig anzeigen. Dies gilt auch für die Verlegung, Erweiterung oder Abmeldung eines Betriebes.
Die erforderlichen Vordrucke sind im Rathaus, Zimmer 9, erhältlich.
Gewerbe-Anmeldungen, -Abmeldungen, -Ummeldungen
Erforderliche Unterlagen:
- Vorlage einer Kennkarte
- bei Handwerksbetrieben der Meisterbrief; der Beginn eines Handwerksbetriebes ist nur mit der Eintragung in die Handwerksrolle möglich.
- Vor den Antrag muß geprüft werden, ob eine Nutzungsänderung vorliegt. Falls ja, ist eine Nutzungsänderung (Bauplan) beim Bauamt zu beantragen.
Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Erlaubnis nach § 2 (GastG) zum Betrieb einer Schank-Speisewirtschaft
(nur in Verbindung mit einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO)
Erforderliche Unterlagen:
- Ausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage an eine Behörde (beim Hauptwohnsitz zu beantragen)
- Gewerbezentralregisterauskunft (GZR-Auskunft) (beim Hauptwohnsitz zu beantragen)
- Unterrichtungsnachweis (Termine bei der IHK, Regensburg erfragen)
- Eventuelle Eintragungen im Handelsregister- / Genossenschaftsregister
- Pacht-/Mietvertrag
- Grundriß und Lageplan (auch bei Übernahmen)
- Gesundheitszeugnis (beim Hausarzt oder Gesundheitsamt beantragen)
- Sind genügend Parkplätze vorhanden? (Auskunft erteilt das Bauamt)
- Bedarf es einer Nutzungsänderung? (Auskunft erteilt das Bauamt)
Hinweis: Ohne einer baurechtlichen Abnahme von Neubauten durch die Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg wird keine Konzession oder vorläufige Erlaubnis für den Betriebsbeginn erteilt. Übernahmen von Gaststätten sind in der Regel schnell durch eine vorläufige Erlaubnis möglich.
Vereinsveranstaltungen
Für Vereinsveranstaltungen bedarf es des Antrages auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG.
Erforderliche Unterlagen:
- Gesundheitszeugnis (beim Hausarzt oder Gesundheitsamt beantragen)
Auflagen: Werden je nach Ortslage entschieden.
Maklererlaubnis
Antrag auf Erteilung einer nach § 34 c der Gewerbeordnung (Maklererlaubnis)
(nur in Verbindung mit einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO)
Erforderliche Unterlagen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen am Hauptwohnsitz)
- Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen am Hauptwohnsitz)
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Manfred Wallner Tel.: (0 94 51) 93 02-16 Rathaus, Zimmer 9 M.Wallner@schierling.de |
|
Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |