Gewerberecht

Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde nach § 14 GewO gleichzeitig anzeigen. Dies gilt auch für die Verlegung, Erweiterung oder Abmeldung eines Betriebes.

Die erforderlichen Vordrucke sind im Rathaus, Zimmer 9, erhältlich.

Gewerbe-Anmeldungen, -Abmeldungen, -Ummeldungen

Erforderliche Unterlagen:

Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Erlaubnis nach § 2 (GastG) zum Betrieb einer Schank-Speisewirtschaft
(nur in Verbindung mit einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO)

Erforderliche Unterlagen:

Hinweis: Ohne einer baurechtlichen Abnahme von Neubauten durch die Bauabteilung des Landratsamtes Regensburg wird keine Konzession oder vorläufige Erlaubnis für den Betriebsbeginn erteilt. Übernahmen von Gaststätten sind in der Regel schnell durch eine vorläufige Erlaubnis möglich.

Vereinsveranstaltungen

Für Vereinsveranstaltungen bedarf es des Antrages auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 GastG.

Erforderliche Unterlagen:

Auflagen: Werden je nach Ortslage entschieden.

Maklererlaubnis

Antrag auf Erteilung einer nach § 34 c der Gewerbeordnung (Maklererlaubnis)
(nur in Verbindung mit einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO)

Erforderliche Unterlagen:

Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Adresse:
Manfred Wallner
Tel.: (0 94 51) 93 02-16
Rathaus, Zimmer 9
M.Wallner@schierling.de
Mo–Mi 7.30–12.00 Uhr
Do 7.30–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Markt Schierling
Rathausplatz 1
 
84069 Schierling