Gartenbewässerung
Keine Abwassergebühr - Regenwasser verwenden
Nach der Abwassersatzung des Marktes Schierling ist es möglich, dass das für die Bewässerung des Gartens verwendete Wasser bei der Berechnung der Abwassergebühr unberücksichtigt bleibt. Dazu ist es erforderlich, dass der Grundstückseigentümer auf eigene Kosten einen zusätzlichen Wasserzähler beschafft und von Fachleuten einbauen lässt, mit dem die Menge des für die Gartenbewässerung verwendeten Wassers ermittelt wird. Beim Einbau ist darauf zu achten, dass insbesondere keine Gefahr von Frosteinwirkung im Winter besteht. Es gibt verschiedene technische Möglichkeiten, den Wasserzähler im Haus oder direkt an der Abnahmestelle anzubringen. Der Wasserzähler muss geeicht sein. Nach dem Neueinbau dieses zusätzlichen Wasserzählers ist der Gemeindeverwaltung Nachricht zu geben, damit die Abnahme durch die Energie Südbayern erfolgen kann. Die Eichung ist im Abstand von sechs Jahren zu erneuern, hierzu ergeht eine schriftliche Erinnerung durch die Marktverwaltung.
Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:
In allen Gemeindeteilen, außer in Schierling, Mannsdorf, Oberlaichling und Unterlaichling, ist der Zählerstand der Gartenwasserzähler bis spätestens zum 31.12. des Nutzungsjahres der Gemeindeverwaltung bekannt zu geben.
Die Marktverwaltung weist darauf hin, dass mit dem aus fast einhundert Meter geförderten kostbaren Trinkwasser sparsam umgegangen werden soll. Deshalb ist die Gartenbewässerung mit Regenwasser nach wie vor sinnvoller. Es wird so auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Außerdem ist die Qualität des Regenwassers insbesondere wegen der geringeren Härte für die Pflanzen besser geeignet. Für das gesammelte Regenwasser wird zusätzlich noch die Wassergebühr gespart, so dass eine Investition in dieser Richtung noch lohnender sein kann, als der Einbau eines Gartenwasserzählers in die Trinkwasserleitung.
Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass der Gartenwasserzähler ausschließlich zur Gartenbewässerung benutzt werden darf. Nur hier kann gewährleistet werden, dass das verwendete Wasser nicht der Kanalisation zugeführt wird, daher ist eine andere Verwendung, z. B. zur Poolbefüllung oder zum Autowaschen nicht zulässig.
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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Bettina Diermeier Tel.: (0 94 51) 93 02-23 Rathaus, Zimmer 12 B.Diermeier@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |