Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis kann auf zwei Arten beantragt werden:
Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber (l.) beantragt das erste Führungszeugnis online, neben ihm BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe |
1. Online:
Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Justiz. Weitere Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des BfJ.
2. Im Bürgerbüro
Das polizeiliche Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Adresse gesandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 Wochen.
Kosten: Bei beiden Arten der Antragstellung entstehen Kosten in Höhe von 13,00 €.
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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Laura Spiller Tel.: (0 94 51) 93 02-22 Bürgerbüro, Zi. 5 L.Spiller@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |