Fischereischeine

Fischereischein auf Lebenszeit:

Dieser Fischereischein wird mit unbeschränkter Geltungsdauer erteilt. Das Mindestalter für den Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit beträgt 14 Jahre.

Erforderliche Unterlagen:

Kosten:
Die Kosten hängen von der Gültigkeitsdauer des Fischereischeins und dem Lebensalter des Antragstellers ab. Bitte erfragen Sie die für Sie anfallenden Kosten im Bürgerbüro.

Jahresfischereischein:

Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung.

Die Gebühr erfragen Sie bitte im Bürgerbüro.

Jugendfischereischein:

Das Mindestalter für den Jugendfischereischein beträgt 10 Jahre. Die Geltungsdauer des Jugendfischereischeins erstreckt sich vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit.

Die Gebühr erfragen Sie bitte im Bürgerbüro.

Ergänzende Hinweise:

Der erteilte Fischereischein ist von der Person, für die er ausgestellt wird, persönlich abzuholen. Dabei ist die Inhaberunterschrift zu leisten.

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Fischerprüfung beträgt 12 Jahre.

Ansprechpartner: Öffnungszeiten: Adresse:
Bürgerbüro
Tel.: (0 94 51) 93 02-0
Bürgerbüro, Zi. 5
Markt@schierling.de
Mo–Mi 7.30–12.00 Uhr
Do 7.30–12.00 Uhr
13.00–19.00 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Markt Schierling
Rathausplatz 1

84069 Schierling