Eheschließung
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt anzumelden. Grundsätzlich ist hierfür das Wohnsitz-Standesamt zuständig.
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt der Geburt)
- Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- Ggf. Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung)
oder
Eheurkunde/Heiratsurkunde (ohne Auflösungsvermerk) und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde - Ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Standesamt der geschlossenen Lebenspartnerschaft)
oder
Lebenspartnerschaftsurkunde (ohne Auflösungsvermerk) und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
Gerne können Sie sich vorab beim Standesamt informieren, welche Unterlagen Sie benötigen.
Bei Eheschließung mit Auslandsbeteiligung möchten wir Sie bitten mit dem Standesamt vorab die notwendigen Unterlagen abzusprechen.
Als Räumlichkeiten für Ihre Eheschließungen stehen das Trauungszimmer im Rathaus, sowie der hohe historische Raum im altehrwürdigen Schulhaus zur Verfügung.
Ansprechpartner: | Öffnungszeiten: | Adresse: | ||||||
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Bürgerbüro, Zi. 5 Susanne Kellner Tel.: (0 94 51) 93 02-28 s.kellner@schierling.de |
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Markt Schierling Rathausplatz 1 84069 Schierling |