Erarbeitung eines Klimaschutz-/Energie(Spar)konzepts
Schonung der Trinkwasservorkommen;
Förderung der Regenwassernutzung
Der Marktgemeinderat Schierling hat sich bereits am 3. Dezember 1996 mit der Frage beschäftigt, wie die Nutzung von Regenwasser im Haushalt bei der Berechnung der Abwassergebühr behandelt wird. Es sollte ein wirksamer finanzieller Anreiz geschaffen werden, um mit der Nutzung von Regenwasser im Haushalt das wertvolle Trinkwasser in den Tiefen südlich von Schierling zu schonen.
Die ausführliche Diskussion ergab, dass nicht ein einmaliger Zuschuss, sondern eine jährliche, zeitlich unbegrenzten Ersparnis bei der Wasser- und Abwassergebühr den größeren finanziellen Vorteil gegenüber allen bekannten Zuschuss-Verfahren darstellt.
Dieses sog. „Sparverfahren“ setzt darauf, dass die echte Einsparung von Trinkwasser auch zu einer echten finanziellen Entlastung führt.
Die Grundregeln des Systems sind so:
- Die Berechnung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich weiterhin nach der überbauten/befestigen Fläche einerseits und nach dem Wasserverbrauch andererseits.
- Das z.B. für die Toilettenspülung verwendete Regenwasser wird zwar jetzt verschmutzt eingeleitet, was allerdings bei der Abwassergebühr nicht wirksam wird. Denn auf einen Verschmutzungszuschlag oder auf eine gesonderte Feststellung der so in die Kanalisation eingebrachten Abwassermenge wird verzichtet.
- Wenn ein Haushalt in einem Jahr z.B. über die Regenwassernutzung im Haushalt 60 Kubikmeter Frischwasser spart, so ist das eine jährlich wiederkehrende Ersparnis von
60 cbm x 0,89 €/cbm Wassergebühr = 53,40 € und
60 cbm x 1,53 €/cbm Abwassergebühr = 91,80 €,
in der Summe also jährlich ca. 145 €.
Der Einbau einer solchen Regenwassernutzungsanlage im eigenen Haus unterliegt technischen Regeln, die unbedingt einzuhalten sind, und bei den Installateuren bekannt sind. In erster Linie geht es darum, dass Regenwasser nicht in die Trinkwasserleitung gelangen darf.