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Bau einer Biogasanlage abgelehnt

Marktgemeinderat beschließt generellen Verzicht auf Biogasanlagen, die größer sind als privilegierte Anlagen der Landwirte

SCHIERLING, 23.11.2010. Der Marktgemeinderat hat mit 14:7 Stimmen beschlossen, „dass für eine nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht privilegierte Biogasanlage bauplanungsrechtlich kein Baurecht geschaffen wird“. Gleichzeitig wurde einstimmig ein Bürgerbegehren zu diesem Thema zugelassen.

Bürgermeister Christian Kiendl legte in einer Zusammenfassung die seit rund zwei Jahren andauernde Diskussion um eine Biogasanlage dar. Er befasste sich kritisch mit den Rollen von Antragstellern und Antragsgegnern gleichermaßen. Insbesondere bedauerte er es, dass keiner der beiden von ihm angebotenen gemeinsamen Gesprächstermine wahrgenommen worden ist. Der Bürgermeister machte bewusst, dass schon drei privilegierte Anlagen in ihrer Maximalgröße die Größe der beantragten Biogasanlage haben würden. Er hoffte, dass von den Gegnern die Wirkungen solcher Anlagen ausreichend bedacht wurden. Und er hätte sich gewünscht, dass von den Antragstellern bei ihrem erneuten Antrag sensibler umgegangen worden wäre. „Unter Abwägung aller bisherigen Gespräche, Überlegungen und Äußerungen und unter Einbeziehung der öffentlichen Diskussion sowie der spürbaren Stimmung in unserer Gemeinde bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass – derzeit wenigstens – keine Biogasanlage gewünscht wird, die über die Größe einer privilegierte Anlage (derzeit also 500 kwh elektrische Leistung) hinausgeht.“, sagte der Bürgermeister. (Hier der PDF-DateiWortlaut der Einführung von Bürgermeister Kiendl als PDF-Datei)

Es entspann sich vor rund 130 Zuhörern im Aumeiersaal eine Diskussion, an der sich die Marktratsmitglieder Rudolf Eisenhut, Karl-Heinz Olbrich, Maria Feigl, Dr. Josef Kindler, Armin Buchner, Peter Ritschel, Elfriede Treppesch, Werner Braun, Andreas Schmalhofer, Renate Kuntze und Andreas Komes zu Wort meldeten.

Text: Fritz Wallner