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Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Natur

von Dienstag, 23.02.2010

Reinigungspflicht und Winterdienstpflicht für Grundstückseigentümer

Der Markt Schierling hat die Reinigungspflicht und Räumpflicht der Bürgersteige auf die jeweils anliegenden Grundstückseigentümer durch Verordnung übertragen. Damit schließt er sich der großen Mehrheit aller Kommunen an. Die andere Alternative wäre, die Bürgersteige durch den Markt Schierling reinigen zu lassen und die Kosten den Grundstückseigentümern aufzuerlegen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung wesentliche Teile einer Verordnung einer anderen Stadt für nichtig erklärt. Sämtliche Gemeinden müssen nun ihre Verordnungen an die geänderte Rechtslage anpassen.

Im Mittelpunkt der Reinigungspflicht stehen jetzt die Begriffe „Reinigungsbedarf“ und „Zumutbarkeit“.

Folgende Punkte sind jetzt neu:

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