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Markrat für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Marktgemeinderat wird voraussichtlich Rahmenplan erstellen lassen

SCHIERLING, 28.11.2009. Der Markt Schierling steht zur Nutzung regenerativer Energien und schließt den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht aus. Doch darf dadurch das charakteristische Landschaftsbild nicht negativ beeinflusst werden. Deshalb wird der Marktgemeinderat voraussichtlich einen Rahmenplan in Auftrag geben, in dem die geeigneten Flächen im gesamten Gemeindegebiet dargestellt werden.

Luftaufnahme einer Photovoltaikanlage
Die derzeitige Freiflächenphotovoltaikanlage am Gewerbegebiet Schierling wurde vom Landschaftsplaner Bernhard Bartsch als vorbildlich dargestellt

Bürgermeister Christian Kiendl erklärte zu Beginn der Sitzung: „Die Sonnenenergie ist die Energie der Zukunft, auf die der Marktgemeinderat setzt“. Denn die Sonne schickt jeden Tag 15000 Mal mehr Energie zur Erde als die derzeit gut 6 Milliarden Menschen verbrauchen können. Schierling hat sowohl mit der Nutzung von Dächern als auch mit Freiflächenphotovoltaikanlagen bisher gute Erfahrungen gemacht. Doch sollte für die Zukunft für die Bürger und den Marktgemeinderat selbst klar sein, wie die Entwicklung weitergeht.

Dipl.-Ing. Bernard Bartsch hielt den grundlegenden Vortrag und stellte fest, dass es sich um ein „brandaktuelles“ Thema handle, weil viele Anträge auf – zum Teil auch sehr große – Photovoltaikanlagen in der freien Landschaft in den Gemeinden vorliegen. Der Staat fordert nach Bartsch einerseits die Anbindung von solchen Anlage an eine zusammenhängende Bebauung, am besten an ein Gewerbegebiet. Und er fordert andererseits die Einbindung in das Landschaftsbild. „Weit einsehbare Landschaftsrücken sind zum Beispiel nicht geeignet“, so Bartsch. Es sei eine strenge und restriktive Vorgehensweise vorgeschrieben, um die bayerische Kulturlandschaft nicht nachhaltig zu beschädigen. Bartsch schlug vor, dass der Markt ein Rahmenkonzept als „informelle Planung“ erstellt, damit für jeden Interessenten klar sei, wo gebaut werden könnte. Jedenfalls sei nach Bartsch klar, dass die vorhergehende Untersuchung ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse zu erfolgen hat. Ein solcher Rahmenplan könnte mit den Fachstellen abgestimmt sein und „flexibel sowie unabhängig von privaten Belangen für das gesamte Gemeindegebiet erstellt werden“. In der Diskussion gab es zunächst Skepsis gegenüber diesem Vorschlag. Die Einzelfallprüfung wurde favorisiert, weil damit jeder konkret eingebrachte Vorschlag untersucht werden könnte, so wurde argumentiert. Doch Bartsch konnte plausibel darlegen, dass auch ohne das Rahmenkonzept der erste nächste Antragsteller eine „Alternativenprüfung“ vornehmen müsste, welche die Qualität eines Rahmenplans haben und von diesem ersten Antragsteller bezahlt werden müsste. Die Kosten eines Rahmenplanes könnten dagegen auf mehrere potenzielle Antragsteller umgelegt werden. Außerdem hätte eine „Alternativenprüfung“, sofern sie vom Marktrat akzeptiert würde, möglicherweise Ausschlusswirkung für andere Standorte.

Ausdrücklich stellte Bartsch fest, dass die Stromversorger nur dann zur Zahlung einer Einspeisevergütung verpflichtet sind, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. „Wir müssen deshalb ein klares und sauberes Verfahren wählen, damit der Bebauungsplan hält!“, so der Ortsplaner. Der Marktgemeinderat hielt dann doch die Erstellung eines Rahmenplans für die bessere Lösung und will über die Vergabe des noch im Dezember entscheiden, sofern bis dorthin die Kosten dafür klar sind. Einstimmig wurde schon einmal beschlossen, dass ein „grundsätzliches Interesse“ an Freiflächenphotovoltaikanlagen besteht.

Text und Foto: Fritz Wallner