Startseite Archiv 2006

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Donnerstag, 23. Februar 2006

1. Ökologischer Gewässerausbau des Paringer Grabens in Schierling

Der Marktgemeinderat hat in einer früheren Sitzung bereits beschlossen, den Paringer Graben im Rahmen des Gewässerentwicklungsplans ökologisch auszubauen. Damit könnte an dieser Stelle zusätzlich Retentionsraum geschaffen werden und der Hochwasserrückhalt weiter verbessert werden. Der Freistaat Bayern unterstützt diese Maßnahmen mit einem Zuschuss von 60 % der Gesamtkosten.

Landschaftsarchitekt Bartsch stellte die Detailplanung zum ökologischen Gewässerausbau des Paringer Grabens vor.

Der Paringer Graben wird auf einer Gesamtlänge von 1.950 m renaturiert. Unterteilt werden die Ausbaumaßnahmen in drei Bauabschnitte. Wobei der Abschnitt südlich der St 2144 im Bereich des Gewerbegebietes Esper Au erste Priorität besitzt. Die Realisierung ist für das Jahr 2007 vorgesehen. Die Kosten werden auf 113.000 € geschätzt.

Der zweite Abschnitt nördlich der St 2144 zwischen der Staatsstraße und der B 15 neu, wird nach dem Bau der Anschlussstelle zur B 15 neu realisiert. Die Kosten werden auf 43.000 € geschätzt. Der dritte Abschnitt von der B 15 neu bis zur Gemeindegrenze wird nach dem Bau der B 15 neu begonnen und kostet geschätzte 32.000 €.

Ein Ziel der Renaturierung ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Zu diesem Zweck wird das Ufer des Paringer Grabens je nach Abschnitt zwischen 10 und 20 m abgeflacht. Die benötigten Grundstücke wurden zum Teil von der Autobahndirektion erworben und können somit genutzt werden. Der Bauablauf wird mit der Autobahndirektion abgesprochen.

Die Gesamtkosten betragen geschätzte 188.000 € Die Kosten für Abtransport des Erdaushubes stellen den größten Kostenblock dar. Sofern auf umliegenden Feldern Erdaushub abgelagert werden kann, sind deutliche Einsparungen möglich. Für diese ökologische Umgestaltungsmaßnahme gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen des Gewässerentwicklungsplanes einen Zuschuss in Höhe von 60 % auf die Gesamtbaukosten. Der Markt Schierling muss somit mit einer Summe von 75.000 € rechnen.

Die endgültige Entscheidung liegt beim Marktgemeinderat. Der Bauausschuss sprach sich für die vorgelegte Planung des Landschaftsarchitekten Bartsch aus. Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, mit dieser Planung das benötigte Wasserrechtsverfahren einzuleiten.

2. Kläranlage Schierling

a) Vergrößerung des Schlammstapelvolumens

Bei der Generalsanierung der Kläranlage werden zwei neue Schlammsilos gebaut. Darin wird der anfallende Klärschlamm bis zur weiteren Verwertung zwischengelagert. Die beiden Schlammsilos wurden mit einem Volumen von 1.850 m³ geplant. Vom Klärmeister wird befürwortet das Volumen um 150 m³ auf insgesamt 2.000 m³ zu erhöhen, um bei Engpässen flexibel reagieren zu können. Es entstünden Mehrkosten von 12.500 €.
In der alten Kläranlage war ein Volumen von 2.450 m³ vorhanden.
Das Ingenieurbüro Trummer geht davon aus, dass bei angeschlossenen 15.500 EW und einem mittleren TS-Gehalt von 7% ca. 3.200 m³ Schlamm jährlich anfallen werden. Unter Berücksichtigung der festgelegten habjährlichen Speicherzeit sind somit die 1.850 m³ in den Schlammsilos ausreichend groß dimensioniert.
Dieser Meinung schloss sich auch der Bauausschuss an und entschied, dass das bisherige Schlammstapelvolumen nicht vergrößert werden soll.

b) Neubau einer Rechenanlage

Bei der Planung der Generalsanierung der Kläranlage wurde die Anschaffung eines neuen Rechens diskutiert. Der bestehende Rechen ist mittlerweile 12 Jahre alt. Das IB Trummer schätzt, dass der Rechen nach maximal in 3 - 5 Jahren kaputt geht oder generalüberholt werden muss.
Beim Neubau der Rechenanlage im neuen Maschinengebäude sind mit Kosten für die maschinelle Ausrüstung und mit Kosten für die Abdeckung des Rechengerinnes mit Gitterrosten von 80.000 € zu rechnen. Im Laufe der Diskussion ergab sich die Meinung, dass man auf die neue Rechenanlage vorerst verzichtet. Eine neue Rechenanlage soll erst angeschafft werden, wenn der alte Rechen kaputt ist.

c) Instandsetzung der alten Sandwaschanlage

Die bisher im freien aufgestellte Sandwaschanlage wurde in das neue Maschinenhaus integriert und bedarf nun noch einiger Anpassungsarbeiten. Es handelt sich hierbei um Kosten von 16.941,60 €. Es wird auch die Anlage den Erfordernissen des Explosionsschutzes angepasst. Die Arbeiten werden an die Firma Huber vergeben.

3. Beleuchtung des Geh- und Radweges zwischen Schierling und Eggmühl

Die Freien Wähler Schierling stellten mit Schreiben vom 10.11.2005 einen Antrag, den Fuß- und Radweg zwischen Schierling und Eggmühl mit einer angemessenen Beleuchtung zu versehen. Die Verwaltung setzte sich mit der Stromversorgung Schierling in Verbindung, um abzuklären, welche Kosten durch die Beleuchtung entstehen würden. Bei der Gesamtlänge von 1,7 km würde eine entsprechende Beleuchtung ca. 150.000 €. Von den Freien Wählern wurde der Antrag zurückgenommen.

4. Errichtung eines Buswartehäuschens in Walkenstetten

Die Freien Wähler beantragten mit Schreiben vom 10.11.2005 die Errichtung eines Buswartehäuschens in Walkenstetten. In Walkenstetten gibt es bereits in der Lindacher Straße ein Buswartehäuschen. An der Staatsstraße 2144 ist keines vorhanden. An der St 2144 steigen beidseitig die 17 Kinder nach Oberroning und Mallersdorf-Pfaffenberg ein und aus. Es wäre sinnvoll an der Nordseite der St 2144 ein Buswartehäuschen zu errichten. Der Bau- und Verkehrsausschuss beschloss, in Walkenstetten an der nördlichen Seite der St 2144 ein Buswartehäuschen aus Holz aufstellen zu lassen.

5. Parkregelung an der St 2144 vom Café Centro bis Metzgerei Gallmeier

Im letzten Jahr wurde im Rahmen der Städtebauförderung die Hauptstraße im Bereich der Brauerei beidseitig umgebaut. Die Parkstreifen werden von den Autofahrern sehr gut angenommen und sind deshalb zum Großteil ständig belegt.Herr Adolf Müller aus Zaitzkofen stellte aus diesem Grund einen Antrag auf Einrichtung von mindestens einem Parkplatz für Schwerbehinderte vor dem Therapiezentrum Kindler. Seine Frau ist außergewöhnlich gehbehindert, sie muss aber aufgrund der ständig belegten Parkplätze weiter weg oder auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken. Vielen anderen Personen, die das Therapiezentrum Kindler aufsuchen müssen geht es genauso. Zuständig für das Aufstellen dieser Beschilderung an der St 2144 ist das Landratsamt Regensburg, in Absprache mit der örtlichen Polizei. Die Einrichtung eines solchen Stellplatzes wurde befürwortet.

6. Explosionsschutzmaßnahmen in den Pumpwerken

Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde die Betriebssicherheitsverordnung erlassen. Sie verpflichtet sämtliche Arbeitgeber für explosionsgefährdete Bereiche Explosionsschutzdokumente bis zum 31.12.2005 anzufertigen. Dies wurde im Bauausschuss behandelt und die Dokumente wurden vom Büro Hertsch erstellt.Es stellte sich heraus, dass in den Pumpwerken Eggmühl, Schnitzelmühle und Walkenstetten der Explosionsschutz nach der neuen Betriebssicherheitsverordnung nicht gewährleistet ist. In allen drei Pumpwerken muss der vorhandene Induktive Durchflussmesser ausgetauscht werden. Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 11.400,- €. Die Fa. Hertsch wurde beauftragt die nötigen Umbaumaßnahmen in Angriff zu nehmen

7. Verschiedenes

Folgende Bauanträge und Genehmigungsfreistellungen wurden behandelt: