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Bayer. Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen die B 15 neu zurück

SCHIERLING, 23.07.2003. Wieder einmal gibt es Hoffnung für den raschen Baubeginn der B 15 neu zwischen Regensburg und Landshut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstagvormittag die Klagen gegen die ergänzende Planfeststellung (Baugenehmigung) für den rund 23,5 Kilometer langen Abschnitt Saalhaupt-Schierling-Neufahrn der autobahnähnlich geplanten Straße zurückgewiesen.

Das Gericht warf bei seinen Beratungen einen Blick auf die gesamte geplante Trasse bis zum Anschluss an die Autobahn A 94/B 12 (München-Passau) bei Schwindegg und stellte fest, dass es keine unüberwindbaren Hindernisse gebe. Dies gelte insbesondere auch für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Und auch wenn die B 15 neu jetzt nur bis zur A 92 Deggendorf-München auf der Höhe von Landshut/Essenbach geführt werde, wie dies die Regierung von Niederbayern als Baugenehmigungsbehörde im Blick habe, stünde dem nichts entgegen, weil zwischen Neufahrn/Ndby. und Essenbach hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen seien.
Spannend war die Frage, wie das Gericht die westliche Aue der Großen Laber bei Schierling beurteilt. Gerade diesen Teil hatte der Senat bei der Ortseinsicht am 25. März besonders unter die Lupe genommen und gerade darauf hatten die Kläger gesetzt. Verwaltungsrichter Dr. Allesch hatte damals darauf hingewiesen, dass es im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vor allem noch um den europäischen Naturschutz - und da um den Vollzug der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie - gehe. Außerdem wollte sich das Gericht damals überschlägig die Trasse betrachten, die "theoretisch bis nach Rosenheim und zum Inntaldreieck führt". Da galt es die Frage zu klären, ob bei einer überschlägigen Betrachtung "unüberwindliche Hindernisse" entgegenstehen".

Naturschutz nicht verletzt
Die Entscheidung fiel eindeutig aus. Vorschriften des europäischen Naturschutzrechts (Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie) seien nicht verletzt, stellte der VGH fest. Der Freistaat Bayern hatte die Laberaue nicht zu solch schutzwürdigen Gebieten erklärt und das Gericht bestätigte jetzt, dass "der Standpunkt des Freistaats Bayern jedenfalls vertretbar sei". Und das Gericht ging noch weiter. Auch wenn der strittige Teil westlich von Schierling möglicherweise unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten nicht als unbedeutend einzuordnen sei, so weise der von der B 15 neu betroffene Teil, der teilweise intensiv landwirtschaftliche genutzt wird, keine solche Schutzwürdigkeit auf.
Regierungsdirektor Manfred Edenhofer von der Regierung von Niederbayern, die in diesem Fall auch auf dem Gebiet der Oberpfalz tätig ist, zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens "nach so langer Arbeit".

Revision nicht zugelassen
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Den Klägern steht dagegen der Beschwerdeweg in Berlin offen. Sollte eine "Nichtzulassungsbeschwerde" abgelehnt werden, würde die Baugenehmigung für die B 15 neu rechtskräftig. Von Fachleuten wird dies erwartet, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits im Mai 1998 geurteilt hatte und es jetzt nur noch um Frage ging, ob die Planfeststellungsbehörde ihre "Hausaufgaben" richtig gemacht hatte. Dies bestätigte jetzt der VGH. Einer baldigen Realisierung stünde damit nichts mehr im Wege, sofern die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Bundesfernstraßenplan ist das Objekt weiterhin als "vordringlicher Bedarf" eingestuft.

Verkehrsbedeutung
Mit der B 15 neu soll eine weitere leistungsfähige Nord-Südverbindung mit vordringlichem Bedarf hergestellt werden. Die Autobahnplaner um Präsident Woltarek von der Autobahndirektion Südbayern und die Politiker erhoffen sich eine entscheidende Verbesserung für die notwendigen Verkehrsbeziehungen sowohl zwischen den in der Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern gelegenen Ober- und Mittelzentren als auch mit den marktintensiven Verdichtungsräumen in der übrigen Bundesrepublik. Damit könnten die Standortvoraussetzungen für Wirtschaft und Gewerbe deutlich gestärkt werden. Außerdem werde für den Raum Regensburg - Weiden eine sichere und leistungsfähige Verkehrverbindung zum Münchner Flughafen hergestellt. Präsident Woltereck sieht außerdem, dass eine B 15 neu über Landshut und die A 92 bis zur A 94 bei Dorfen vorzüglich geeignet sei, den besonders kritisch belasteten Nordosten von München deutlich zu entlasten.
Lokal haben die Bewohner an vielen Ortsdurchfahrten der alten B 15 jetzt die Hoffnung auf eine absehbare Entlastung und damit auf eine deutliche Verbesserung ihrer Situation.

Stellungnahme des Marktes
Bürgermeister Otto Gascher war froh über die Entscheidung des Gerichts und er hoffte, dass die Straße bald verwirklicht werden kann. Der Markt warte seit 30 Jahren und der Marktrat sei fast immer einstimmig dafür gewesen. Insbesondere die Bürger aus der Leierndorfer Straße und der Hauptstrße würden deutlich vom Lärm entlastet, wenn die Straße fertig gestellt ist.
Maria Feigl (CSU-Fraktionssprecherin) nannte es einen Meilenstein in der Geschichte und für die Entwicklungs Schierlings, wenn in absehbarer Zeit gebaut wird. Damit würden noch bestehende Standortnachteile wegen der Verkehrsinfrastruktur aufgehoben und ein neuer Standortvorteil käme hinzu. Insbesondere die Gewerbetreibenden und die Pendler wären froh, wenn eine Realisierung rasch erfolgen würde.
Peter Ritschel (SPD-Fraktionssprecher) begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sah auch die Vorteile insbesondere für die Gewerbebetriebe. Auf seine Anfrage hin bestätigte Bürgermeister Gascher, dass dem Markt zwei Ausfahrten vom Bundesverkehrsministerium zugesagt worden seien.
Simon Blümel (Freie Wähler) betonte, dass der Kampf um diese Straße schon lange genug gedauert habe. Als einen "dicken Wehrmutstropfen" bezeichnete er es, dass die Brücke über die Bahn und die Laber nicht verhindert werden konnte, da sie Teil der Planfeststellung ist. Allerdings sei die Sicherheits oberstes Gebot, deshalb freue er sich über die Entscheidung.

Grafik der Umgehung
Die Situation der Umgehungen von Schierling nach der Fertigstellung der B 15 neu
und der Südspange zwischen der B 15 neue und der alten B 15
 

Chronologie einer schier unendlichen Straßenplanung
(B 15 neu Teilabschnitt Saalhaupt - Neufahrn in NB)

1975   landesplanerische Beurteilung für eine "BAB A 93"
1978   Linienbestimmung
1980   Übertragung auf "B 15neu"
1988-1991   Erarbeiten der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren und Abwicklung des Anhörungsverfahrens in drei Teilabschnitten
1993   Erarbeitung ergänzender Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bis Essenbach
1. August 1994   Planfeststellungsbeschluss, gegen den Klagen eingereicht werden
1996   weist der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klagen ab
1998   hebt das Bundesverwaltungsurteil das VGH-Urteil auf und weist zur erneuten Entscheidung zurück. Dem VGH wurde im Revisionsurteil die Prüfung aufgegeben, ob in der Planfeststellung die Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens ("grobe Vorausschau") berücksichtigt wurden und ob das Vorhaben ein Europäisches Vogelschutzgebiet oder Fauna-Flora-Habitat-Gebiet erheblich beeinträchtigt und welche Folgerungen ggf. daraus zu ziehen sind
1999   Aussetzung des Gerichtsverfahrens
2000   Einleitung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens
1. August 2001   ergänzender Planfeststellungsbeschluss und Klage dagegen durch zwei noch verbliebene Eigentümer aus dem Bereich Neufahrn
22. Juli 2003   Abweisung der Klagen

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