Bayer. Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen die B 15 neu zurück
SCHIERLING, 23.07.2003. Wieder einmal gibt es Hoffnung für den raschen Baubeginn der B 15 neu zwischen Regensburg und Landshut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstagvormittag die Klagen gegen die ergänzende Planfeststellung (Baugenehmigung) für den rund 23,5 Kilometer langen Abschnitt Saalhaupt-Schierling-Neufahrn der autobahnähnlich geplanten Straße zurückgewiesen.
Das Gericht warf bei seinen Beratungen einen Blick auf die gesamte geplante
Trasse bis zum Anschluss an die Autobahn A 94/B 12 (München-Passau) bei
Schwindegg und stellte fest, dass es keine unüberwindbaren Hindernisse
gebe. Dies gelte insbesondere auch für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.
Und auch wenn die B 15 neu jetzt nur bis zur A 92 Deggendorf-München
auf der Höhe von Landshut/Essenbach geführt werde, wie dies die
Regierung von Niederbayern als Baugenehmigungsbehörde im Blick habe,
stünde dem nichts entgegen, weil zwischen Neufahrn/Ndby. und Essenbach
hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen seien.
Spannend war die Frage, wie das Gericht die westliche Aue der Großen
Laber bei Schierling beurteilt. Gerade diesen Teil hatte der Senat bei der
Ortseinsicht am 25. März besonders unter die Lupe genommen und gerade
darauf hatten die Kläger gesetzt. Verwaltungsrichter Dr. Allesch hatte
damals darauf hingewiesen, dass es im Anschluss an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
vor allem noch um den europäischen Naturschutz - und da um den Vollzug
der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie - gehe. Außerdem wollte sich
das Gericht damals überschlägig die Trasse betrachten, die "theoretisch
bis nach Rosenheim und zum Inntaldreieck führt". Da galt es die
Frage zu klären, ob bei einer überschlägigen Betrachtung "unüberwindliche
Hindernisse" entgegenstehen".
Naturschutz nicht verletzt
Die Entscheidung fiel eindeutig aus. Vorschriften des europäischen Naturschutzrechts
(Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie) seien nicht verletzt, stellte der
VGH fest. Der Freistaat Bayern hatte die Laberaue nicht zu solch schutzwürdigen
Gebieten erklärt und das Gericht bestätigte jetzt, dass "der
Standpunkt des Freistaats Bayern jedenfalls vertretbar sei". Und das
Gericht ging noch weiter. Auch wenn der strittige Teil westlich von Schierling
möglicherweise unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten nicht als
unbedeutend einzuordnen sei, so weise der von der B 15 neu betroffene Teil,
der teilweise intensiv landwirtschaftliche genutzt wird, keine solche Schutzwürdigkeit
auf.
Regierungsdirektor Manfred Edenhofer von der Regierung von Niederbayern, die
in diesem Fall auch auf dem Gebiet der Oberpfalz tätig ist, zeigte sich
zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens "nach so langer Arbeit".
Revision nicht zugelassen
Das höchste bayerische Verwaltungsgericht hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht
nicht zugelassen. Den Klägern steht dagegen der Beschwerdeweg in Berlin
offen. Sollte eine "Nichtzulassungsbeschwerde" abgelehnt werden,
würde die Baugenehmigung für die B 15 neu rechtskräftig. Von
Fachleuten wird dies erwartet, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits im
Mai 1998 geurteilt hatte und es jetzt nur noch um Frage ging, ob die Planfeststellungsbehörde
ihre "Hausaufgaben" richtig gemacht hatte. Dies bestätigte
jetzt der VGH. Einer baldigen Realisierung stünde damit nichts mehr im Wege, sofern
die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Im Bundesfernstraßenplan
ist das Objekt weiterhin als "vordringlicher Bedarf" eingestuft.
Verkehrsbedeutung
Mit der B 15 neu soll eine weitere leistungsfähige Nord-Südverbindung
mit vordringlichem Bedarf hergestellt werden. Die Autobahnplaner um Präsident
Woltarek von der Autobahndirektion Südbayern und die Politiker erhoffen
sich eine entscheidende Verbesserung für die notwendigen Verkehrsbeziehungen
sowohl zwischen den in der Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern gelegenen
Ober- und Mittelzentren als auch mit den marktintensiven Verdichtungsräumen
in der übrigen Bundesrepublik. Damit könnten die Standortvoraussetzungen
für Wirtschaft und Gewerbe deutlich gestärkt werden. Außerdem
werde für den Raum Regensburg - Weiden eine sichere und leistungsfähige
Verkehrverbindung zum Münchner Flughafen hergestellt. Präsident
Woltereck sieht außerdem, dass eine B 15 neu über Landshut und
die A 92 bis zur A 94 bei Dorfen vorzüglich geeignet sei, den besonders
kritisch belasteten Nordosten von München deutlich zu entlasten.
Lokal haben die Bewohner an vielen Ortsdurchfahrten der alten B 15 jetzt die
Hoffnung auf eine absehbare Entlastung und damit auf eine deutliche Verbesserung
ihrer Situation.
Stellungnahme des Marktes
Bürgermeister Otto Gascher war froh über die Entscheidung des Gerichts
und er hoffte, dass die Straße bald verwirklicht werden kann. Der Markt
warte seit 30 Jahren und der Marktrat sei fast immer einstimmig dafür
gewesen. Insbesondere die Bürger aus der Leierndorfer Straße und
der Hauptstrße würden deutlich vom Lärm entlastet, wenn die
Straße fertig gestellt ist.
Maria Feigl (CSU-Fraktionssprecherin) nannte es einen Meilenstein in der Geschichte
und für die Entwicklungs Schierlings, wenn in absehbarer Zeit gebaut
wird. Damit würden noch bestehende Standortnachteile wegen der Verkehrsinfrastruktur
aufgehoben und ein neuer Standortvorteil käme hinzu. Insbesondere die
Gewerbetreibenden und die Pendler wären froh, wenn eine Realisierung
rasch erfolgen würde.
Peter Ritschel (SPD-Fraktionssprecher) begrüßte die Entscheidung
des Gerichts und sah auch die Vorteile insbesondere für die Gewerbebetriebe.
Auf seine Anfrage hin bestätigte Bürgermeister Gascher, dass dem
Markt zwei Ausfahrten vom Bundesverkehrsministerium zugesagt worden seien.
Simon Blümel (Freie Wähler) betonte, dass der Kampf um diese Straße
schon lange genug gedauert habe. Als einen "dicken Wehrmutstropfen"
bezeichnete er es, dass die Brücke über die Bahn und die Laber nicht
verhindert werden konnte, da sie Teil der Planfeststellung ist. Allerdings
sei die Sicherheits oberstes Gebot, deshalb freue er sich über die Entscheidung.
Die Situation der Umgehungen
von Schierling nach der Fertigstellung der B 15 neu
und der Südspange zwischen der B 15 neue und der alten B 15
Chronologie einer schier unendlichen Straßenplanung
(B 15 neu Teilabschnitt Saalhaupt - Neufahrn in NB)
1975 | landesplanerische Beurteilung für eine "BAB A 93" | |
1978 | Linienbestimmung | |
1980 | Übertragung auf "B 15neu" | |
1988-1991 | Erarbeiten der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren und Abwicklung des Anhörungsverfahrens in drei Teilabschnitten | |
1993 | Erarbeitung ergänzender Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bis Essenbach | |
1. August 1994 | Planfeststellungsbeschluss, gegen den Klagen eingereicht werden | |
1996 | weist der Bayer. Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klagen ab | |
1998 | hebt das Bundesverwaltungsurteil das VGH-Urteil auf und weist zur erneuten Entscheidung zurück. Dem VGH wurde im Revisionsurteil die Prüfung aufgegeben, ob in der Planfeststellung die Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens ("grobe Vorausschau") berücksichtigt wurden und ob das Vorhaben ein Europäisches Vogelschutzgebiet oder Fauna-Flora-Habitat-Gebiet erheblich beeinträchtigt und welche Folgerungen ggf. daraus zu ziehen sind | |
1999 | Aussetzung des Gerichtsverfahrens | |
2000 | Einleitung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens | |
1. August 2001 | ergänzender Planfeststellungsbeschluss und Klage dagegen durch zwei noch verbliebene Eigentümer aus dem Bereich Neufahrn | |
22. Juli 2003 | Abweisung der Klagen |