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Sitzung des Marktrates

Dienstag, 20. Februar 2001

Es wurden folgende Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen:
1. Vorstellen des Generalentwässerungsplanes
Dipl.-Ing. Limbach vom Ingenieurbüro Trummer erläuterte den Generalentwässerungsplan mit seinen möglichen Auswirkungen.
Diese Planung war möglich geworden im Anschluss an die digitale Aufnahme des gesamten Kanalnetzes mit allen öffentlichen Schächten und fast allen privaten Hausanschluss-Schächten.
Dieser Plan gibt in erster Linie einen Überblick über die Auswirkungen der verschieden starken Regenereignisse. Er dient damit als Grundlage für weitere Überlegungen zur Gestaltung des Ortsnetzes und für konkrete Aufträge zur Umsetzung.
Limbach hatte das Konzept bereits dem Hauptverwaltungs- und Umweltausschuss vorgestellt.

Das weitere Vorgehen hat zügig zu erfolgen und stellt sich wie folgt dar:

  • Um optimale Konzepte für Regenentlastungen oder andere Maßnahmen erarbeiten zu können, ist eine Gesamtschau in die Zukunft der Abwasserbeseitigung von Schierling entscheidend.
  • Es sind die Ermittlungen abzuschließen, aus welchen Gewerbebetrieben welche Belastung kommt.
  • Es ist der Anteil der Versiegelung in den Gewerbegebieten festzulegen.
  • Es ist darzustellen, wie die Entwicklung Schierlings voraussichtlich in den nächsten 25 Jahren erfolgen wird.
  • Erstellen eines Schadenskatasters auf der Grundlage bereits vorhandener Erhebungen und neuer Untersuchungen.

Diese Ergebnisse sind zum Ist-Zustand hinzuzurechnen, so dass eine weitere Überrechnung des Kanalnetzes unter den zukünftigen Voraussetzungen möglich wird. Erst damit wird eine qualifizierte Grundlage für ein evtl. Erweiterungs- und Sanierungskonzept möglich.

Für den Markt stellte sich die Frage, ob und ggf. an welcher Stelle jetzt akuter Handlungsbedarf zum Schutz der Grundstücke und zur Abwehr von Haftungsverpflichtungen besteht und ob es notwendig ist, jetzt konkrete Planungsaufträge für Entlastungsmaßnahmen oder Kanalsanierungen zu erteilen.
Die Situation stellt sich derzeit so darf, dass unter Abwägung der vorhandenen Daten und unter Einbeziehung wirtschaftlicher Gesichtspunkte ein unmittelbares bauliches Handeln nicht geboten ist, alle Planungen aber zügig zu erfolgen haben.

Einen breiten Raum der Diskussion nahm erneut der Schutz gegen Rückstau im Keller ein. Es wurde ausdrücklich bekräftigt, dass es höchstrichterlicher Rechtssprechung entspricht, wonach sich die Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau zu sichern haben. Der Markt wird nicht zur Haftung herangezogen, sofern eine solche Rückstausicherung nicht besteht.

2. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Geschäftsleiter Fritz Wallner wurde zum Datenschutzbeauftragten des Marktes bestellt. Die Bestellung war aufgrund der Novellierung des Bayerischen Datenschutzgesetzes notwendig geworden.
Er hat in erster Linie die Aufgabe, die in der Gemeindeverwaltung und der anderen Dienststellen des Marktes verwendeten Verfahren frei zu geben, sie in ein Verzeichnis aufzunehmen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen des Datenschutzes zu beraten.
3. Neuordnung der Hausnummern in Pinkofen
Die Neuordnung der Hausnummern im Gemeindeteil Pinkofen wurden so genehmigt, wie sie bei einer Bürgerversammlung vorgenommen worden ist.
Seitenanfang20.02.2001, 21.25 Uhr, Fritz Wallner

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