Wahlvorschläge zugelassen

Am 15. März Wahl von Bürgermeister und Marktgemeinderat

SCHIERLING, 12.02.2020. Der Gemeindewahlausschuss mit Manuel Kammermeier als Vorsitzendem sowie Ludwig Gallmeier, Markus Korber, Adelheid Röhrl und Angelika Paulik als Beisitzer hat die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 15. März geprüft. Es wurden alle Wahlvorschläge einstimmig zugelassen.

Es sind dies für die Wahl des Bürgermeisters: Christian Kiendl (CSU/CWG), Markus Schinhanl (FW) und Claudia Buchner (Bürgerliste).

Für die Wahl der 20 Mitglieder des Marktgemeinderates wurden vier Wahlvorschläge mit insgesamt 67 Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen. Es sind dies der Wahlvorschlag 01 „CSU/CWG“ mit 20 Kandidaten, Wahlvorschlag 03 „Freie Wähler“ mit 20 Kandidaten, Wahlvorschlag 05 „SPD“ mit 7 Kandidaten, sowie Wahlvorschlag 07 „Bürgerliste“ mit 20 Kandidaten.

Jeder Wahlberechtigte hat 20 Stimmen. Jeder Bewerber und jede Bewerberin kann höchstens drei Stimmen erhalten, auch wenn der Name mehrfach aufgeführt ist. Die amtlichen Bekanntmachungen mit allen Kandidatinnen und Kandidaten werden im den Schaukasten ausgehängt, sind im Internet unter www.schierling.de nachzulesen, oder hier abzurufen:
Wahlvorschläge Bürgermeister
Wahlvorschläge Markträte

Wahlscheine können angefordert und Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, sobald alle Stimmzettel – also auch die für den Landrat und den Kreistag – bei der Gemeindeverwaltung vorliegen. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben. Für die Wahlabwicklung werden 10 reguläre Stimmbezirke und 8 Briefwahlstimmbezirke gebildet. Die Auszählung der Stimmen für Marktgemeinderat und Kreistag erfolgt über Strichcode-Leser, so dass die Ermittlung des Wahlergebnisses sehr rasch über Computer erfolgen kann. Für Wahlvorstandsmitglieder und Wahlhelfer findet eine eigene Einweisungsveranstaltung statt.

Hinweis: Zur Zeit werden die Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Sollten Sie bis zum 23. Februar eine solche nicht erhalten haben, sind Sie offensichtlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit der Gemeinde in Verbindung.