Heißes Wasser gegen Unkraut

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf bestimmten öffentlichen und privaten Flächen gesetzlich verboten

SCHIERLING, 03.07.2019. Der Markt Schierling rückt jetzt dem Unkraut in öffentlichen Anlagen, auf Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen mit 98 Grad heißem Wasser zu Leibe. Denn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf bestimmten öffentlichen und privaten Flächen bereits seit langer Zeit gesetzlich verboten. Durch den Heißwassereinsatz werden die Eiweißmoleküle der Pflanzen zerstört und diese fallen in sich zusammen. Mit der beim Markt Schierling bisher noch nicht angewendeten Methode erhofft sich Bürgermeister Christian Kiendl eine ebenso wirksame wie nachhaltige Bekämpfung von Wildkraut, sowie eine Schonung der Pflasterflächen.

Bgm. Christian Kiendl beobachtet den Einsatz des Heißwassergerätes
Der Markt Schierling bekämpft derzeit das Unkraut auf befestigten Flächen mit Heißwasser. Bürgermeister Christian Kiendl (rechts) erhofft sich dadurch eine nachhaltige Wirkung.

Gepflegte Bürgersteige, Park- und Grünanlagen und ansprechende öffentliche Blumenrabatten erfordern viel Pflegeaufwand. Insbesondere das Jäten und Fugenkratzen von Hand ist zeit- und kostenintensiv. Schon seit Jahrzehnten war der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf solchen Flächen verpönt gewesen und der Schierlinger Bauhof setzte deshalb mit viel Zeitaufwand Abflammgeräte ein. Diese erwärmen Pflanzen kurzfristig mit 50 bis 70 Grad, so dass die Pflanzen absterben. Diese Geräte stellen bei nicht sachgemäßer Anwendung aber eine Feuergefahr dar und ihr Einsatz ist ebenfalls sehr zeitaufwendig.

Enormer Pflegeaufwand

Dass die Gemeinde auf moderne und zuverlässige Methoden gegen den Unkrautbewuchs auf Pflastern und Wegen ohne chemische Pflanzenschutzmittel setzt, ist für Bürgermeister Kiendl sonnenklar. Denn seit Jahren gelte Paragraf 12 des Pflanzenschutzgesetz, in dem es heißt: „Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.“

Befestigte und gepflasterte Flächen

Gemeint sind damit alle befestigten und gepflasterten Flächen, wie etwa Gehwege, auch Friedhöfe, Bürgersteige, Grundstücks- und Garageneinfahrten, Hof- und Betriebsflächen, auch Flächen unter oder neben Zäunen, gepflasterte oder anderweitig befestigte Plätze, Parkplätze, Radwege, Verkehrsflächen, Tribünen oder Treppenanlagen sowie nicht begrünte Flächen von Sportplätzen, wie z.B. Straßen, Wirtschafts- und Feldwege einschließlich der Wegränder, Feldraine, Böschungen, Hecken und Feldgehölze.

Auch Private gefordert

Dieses Gesetz fordert aber nicht nur die öffentliche Hand, sondern ebenso die alle privaten und gewerblichen Grundstückseigentümer mit solchen Flächen.

Der Markt Schierling hat schon bei der Bauweise von öffentlichen Plätzen nach Bürgermeister Kiendl seit Jahrzehnten auf die Umwelt Rücksicht genommen. „Wir haben die öffentlichen Plätze nicht mit einer durchgehenden, verschlämmten, also geschlossenen Pflasterfläche befestigt, sondern mit offenen Fugen, denn diese bieten die Chance, dass wenigstens ein Teil des Regenwassers an Ort und Stelle versickert“, so Kiendl.

Ökologische Bauweise

Damit werde auch ein Betrag dazu geleistet, dass nicht sofort jeder Regentropfen über die Kanalisation in die Kläranlage und dann in die Große Laber gelangt. Solche Flächen bedürften allerdings einer besonderen Pflege, und dieser Herausforderung stelle sich der Markt Schierling. Denn das Unkraut müsse nicht nur aus optischen Gründen, sondern zur Erhaltung der Stabilität der Flächen entfernt werden. Das Wurzelwerk könnte den Unterbau schwächen.

Ratgeber von Bund Naturschutz

Die Heißwasser-Methode findet bei Kommunen zunehmend Zuspruch, schreibt der Bund Naturschutz in seinem Ratgeber „Pestizidfreie Kommune“. Ökologisch wertvoll ist diese Methode schon deshalb, weil sie ganz auf irgendwelche Zusatzmittel verzichtet.

Das Wasser wird dabei an Ort und Stelle erhitzt, über Düsen mit Normaldruck flächig auf dem Unkraut völlig gefahrlos verteilt. Um das Ziel der pestizidfreien Kommune bei der Pflege von Pflastern und Wegen zu verwirklichen, wird nach wie vor auch auf die mechanische Wildkraut-Bekämpfung mit Handarbeit und Kehrbesen gesetzt. Daneben setzen Kommunen oft Heißluftgebläse, Heißschaumgeräte, Heißdampfgeräte, Abflammgeräte und Infrarotgeräte ein.

Erfolg wird getestet

 
Text und Foto: Fritz Wallner